AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Art of Fire GmbH

Allgemeine Vertragsbestimmungen

Diese allgemeinen Vertragsbestimmungen (nachfolgend „AVB“) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Art of Fire GmbH nachfolgend „Art of Fire GmbH“ und ihren Kunden nachfolgend „Käufer/in“, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden.

Die vorliegenden AVB sind integrierender Bestandteil des jeweiligen Art of Fire Vertrages. Ausschlaggebend ist diejenige Version, welche bei Vertragsabschluss dem Käufer ausgehändigt wird

1. Eigenschaften

1.1 Wir weisen grundsätzlich auf unsere AGB hin.

1.2. Offerten im Bereich Cheminée und Ofenbau erfordern von uns einen immer intensiveren Planungsaufwand. Für Besichtigungen auf Kundenwunsch vor Ort, wird eine Pauschale von CHF 100.- berechnet. Eine Anfahrtszeit von 15 Minuten ist eingerechnet. Sollte es zu einem Auftrag kommen, so entfallen die CHF 100 Pauschale.

Eine individuelle 3D Planung kostet auf jeden Fall Pauschal 350 CHF. Diese machen wir nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch.

Angaben und Abbildungen in Prospekten, Werbeschriften oder in sonstigen Verkaufsunterlagen sind unverbindlich.

1.3. Die Art of Fire Produkte werden grundsätzlich nach Muster oder Abbildung bestellt. Geringfügige Abweichungen in Grösse, Farbe, Struktur, Verarbeitung und Ausstattung sind vorbehalten. Die in Prospekten und Preislisten angegebenen Daten und Messwerte sind Näherungswerte.

1.4. Der Käufer/in nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass beim Kauf Abweichungen in Bezug auf die serienmässige Ausstattung, technische Merkmale, Serviceleistungen, die Form und den Farbton im Vergleich möglich sind.

1.5. Es ist Sache des Käufers vor Vertragsabschluss die notwendigen Abklärungen in Bezug auf für ihn zwingende Eigenschaften/Merkmale zu tätigen und diese entsprechend im Kaufvertrag festzuhalten. Der Käufer verzichtet - unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Vorschriften - ausdrücklich auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus Nicht-/Schlechterfüllung und/oder von Irrtümern jeglicher Art.

1.6. Kleinholzfeuerungen funktionieren nur bei druckneutralen Verhältnissen störungsfrei. Gemäss SIA-Merkblatt 2023 darf keine Art von Lüftungseinrichtung (Küchenabluft, einfache Abluftanlagen, zentrale Staubsauger usw.), im Gebäude einen Unterdruck verursachen, der die Funktion der Feuerstätte stört. Durch die Bestätigung der AGB ist festgehalten, dass der Bauherr die aus dem SIA Merkblatt 2023 entstehenden Konsequenzen kennt.

2. Preis- und Preisänderungen

2.1. Der Kaufpreis basiert auf dem bei Vertragsabschluss gültigen Katalogpreis, wobei allfällige Preisänderungen ausdrücklich vorbehalten werden. Treten Preisänderungen ein, ist die Art of Fire GmbH berechtigt den Preis im gleichen Verhältnis anzupassen, wie der Katalogpreis angestiegen oder gesunken ist.

2.2. Bei Lageartikel ist der vereinbarte Preis bis zur Übergabe bindend.

2.3. Der Kaufpreis versteht sich in Schweizer Franken (CHF) basierend auf dem Eurowechselkurs im Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung. Sollte der Eurokurs zwischen Vertragsunterzeichnung und Ablieferung des Gegenstandes um mehr als 3% ansteigen, erhöht sich der Kaufpreis um diesen Prozentsatz.

2.4. Der Kaufpreis (nach Ziff. 3.) ist je nach Vereinbarung zwischen der Art of Fire GmbH und dem Käufer/in vor der Lieferung oder bei der Ablieferung zur Zahlung fällig.

3. Zahlungsvarianten

 3.1. Alle Zahlungsforderungen von Art of Fire GmbH und Zubehör, welche über die Art of Fire GmbH gekauft werden, werden direkt beim Kunden/in geltend gemacht. Zahlungen müssen in Schweizer Franken geleistet werden.

3.2. Barzahlung ist möglich sofern diese vorangemeldet wird.

3.3. Bei Zahlung mit Kreditkarte oder anderen Sofort-Zahlungsmitteln erfolgt die Belastung sofort und die Bestellung ist rechtsgültig.

3.4. Bei Vorauskasse erfolgt die Bestellung erst nach Eingang der Zahlung. Bei einer geleisteten Anzahlung wird der Artikel 90 Tage reserviert.

3.5. Ist nach diesen 90 Tagen der Artikel nicht vertragsgemäss und komplett bezahlt, wird dieser von der Art of Fire GmbH zurückbehalten und darf an einen anderen Kunden veräussert werden.

3.6. Nach eingegangener Restzahlung wird der Artikel übergeben. Der Kunde/in verpflichtet sich unsere gestellten Rechnungen innert 10 Tagen zu begleichen. Danach beginnt der Zahlungsverzug.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1. Erfolgt eine Ablieferung des Artikels ausnahmsweise ohne, dass die Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises vorab oder gleichzeitig mit der Ablieferung erfolgt, bleibt der Artikel samt Zubehör bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises (inklusive allfälliger Verzinsungen und Kosten) Eigentum der Art of Fire GmbH.

4.2. In diesem Zusammenhang ermächtigt der Käufer/in die Art of Fire GmbH die Eintragung des Eigentumsvorbehalts auf Kosten des Käufers/in in das Eigentumsvorbehaltsregister gemäss Art. 715 ZGB vorzunehmen und verpflichtet sich, bei den erforderlichen Schritten zur Eintragung mitzuwirken. Ferner ist der Käufer/in zu jeder Handlung verpflichtet, welche zum Schutz des Eigentums der Art of Fire GmbH erforderlich ist.

5. Verzug

5.1. Lieferverzug

5.1.1. Kann der vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten werden (z.B. Zuliefererverzug, Streik, höhere Gewalt, etc.), setzt die Art of Fire GmbH den Käufer/in unverzüglich davon in Kenntnis. Lieferverzögerungen von mehr als 9 Monate berechtigen den Käufer/in vom Kaufvertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung von allfälligen Schadenersatzforderungen des Käufers/in aus dem Dahinfallen des Vertrages sind ausgeschlossen.

5.2. Annahmeverzug

5.2.1. Befindet sich der Käufer/in eines bereits vor Ablieferung vollständig bezahlten Artikel in Annahmeverzug, ist die Art of Fire GmbH im Sinne eines Hinterlegungsvertrages berechtigt, den Artikel auf Kosten (CHF 10.00/Tag) und Gefahr des Käufers/in bei sich zu lagern.

5.2.2. Befindet sich der Käufer/in eines bei Ablieferung noch nicht vollständig oder noch gar nicht bezahlten Artikel in Annahmeverzug, ist die Art of Fire GmbH berechtigt:

5.3. Zahlungsverzug

5.3.1. Kommt der Käufer/in ihrer Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, welche der Käufer/in der Art of Fire GmbH unter irgendeinem Titel schuldet, sofort fällig und die Art of Fire GmbH kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen an die Kundschaft einstellen.

5.3.2. Die Art of Fire GmbH erhebt für die Erstellung einer Mahnung eine Umtriebs Entschädigung von CHF 30.–. Zudem werden ab dem Mahndatum Verzugszinsen von 8% über den offenen Betrag erhoben und separat in Rechnung gestellt. Bei erfolgloser Mahnung, ohne schriftlich begründeter Einwände von Seite des Kunden/in, wird das Inkasso am 28. Tag nach der ersten Rechnungstellung automatisch an die Creditreform AG abgetreten. Die weiteren Schritte sind ab dann von der Art of Fire nicht mehr beeinflussbar und müssen direkt mit der Creditreform AG ausgetragen werden. Die Creditreform AG wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.

5.3.3. Bei Zahlungsverzug ist die Art of Fire GmbH berechtigt, die Ablieferung des Artikels zu verweigern, ohne in Lieferverzug zu fallen.

5.3.4. Die Geltendmachung von Mängeln befreien den Käufer/in nicht von seiner Zahlungspflicht und müssen falls beanstandet umgehend der Art of Fire GmbH schriftlich gemeldet werden.

5.3.5. Befindet sich der Käufer/in in Zahlungsverzug ist die Art of Fire GmbH berechtigt:

  1. a) auf der Erfüllung zu beharren und Schadenersatz zu verlangen,
  2. b) auf die nachträgliche Leistung zu verzichten und Schadenersatz aus der Nichterfüllung zu verlangen (die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen), oder
  3. c) vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
  4. a) auf der Erfüllung zu beharren und Schadenersatz zu verlangen,
  5. b) auf die nachträgliche Leistung zu verzichten und Schadenersatz aus der Nichterfüllung zu verlangen (die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen), oder
  6. c) vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
  7. Verrechnung 6.1. Der Käufer/in ist nicht berechtigt Forderungen der Art of Fire GmbH mit allfälligen Gegenforderungen zu verrechnen.

7. Haftung für Sachmängel

7.1. Der Käufer/in kann die Sachgewährleistung im Rahmen und Umfang der Fabrikgarantie gemäss den ihm übergebenen Garantiebestimmungen bei der Art of Fire GmbH schriftlich geltend machen.

7.2. Allfällige Mängel am Artikel sind vom Käufer/in sofort anzuzeigen oder von der Art of Fire GmbH feststellen zu lassen. Natürlicher Verschleiss schliesst die Gewährleistungspflicht in jedem Falle aus.

7.3. Die Sachgewährleistung besteht nach Wahl der Art of Fire GmbH in der Reparatur oder dem Ersatz des mangelhaften Teiles und auf Beseitigung weiterer Schäden, sofern diese durch die fehlerhaften Teile direkt verursacht wurden. Die ersetzten Teile gehören der Art of Fire GmbH. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird im Rahmen des gesetzlich zulässigen wegbedungen.

7.4. Die Art of Fire GmbH ist berechtigt, in Erfüllung ihrer Sachgewährleistungspflicht Dritte beizuziehen.

7.5. Die Sachgewährleistung entfällt, wenn der Artikel unsachgemäß, beansprucht, behandelt, umgebaut, gewartet oder die Betriebsanleitung nicht befolgt wurde.

7.6. Die Art of Fire GmbH ist berechtigt, anstelle der Nachbesserung nach Ziffer 7.3. hiervor innert angemessener Frist einen vertragskonformen Artikel zu liefern.

7.7. Kann ein erheblicher Mangel trotz wiederholter Nachbesserung nicht behoben werden, ist der Käufer/in berechtigt, eine Reduktion des Kaufpreises oder die Rückabwicklung des Kaufvertrages zu verlangen. Ein Anspruch des Käufers/in auf Ersatzlieferung besteht in keinem Fall. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird im Rahmen des gesetzlich zulässigen wegbedungen.

8. Freizeichnung

8.1. Die Art of Fire GmbH haftet unabhängig von der geltend gemachten Anspruchsgrundlage nur für Schäden, die sie durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten verursacht hat. Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, für indirekte und mittelbare Schäden sowie die Haftung für Drittpersonen und, soweit gesetzlich zulässig, für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.

9. Datenbearbeitung

9.1. Der Käufer/in ist mit der personenbezogenen Datenbearbeitung zum Zwecke der Vertragsabwicklung, der Bonitätsprüfung, der Kundenbetreuung und für Marketingzwecke (Statistik, Prospekt- und Angebotsversand, optimierte Servicequalität, etc.) einverstanden und nimmt zur Kenntnis, dass seine persönlichen Daten von der Art of Fire zu den vorgenannten Zwecken auch an Hersteller weitergegeben werden, die ihren Sitz im In- und Ausland haben.

10. Vertragsabschluss

10.1. Der Kaufvertrag gilt als rechtsgültig abgeschlossen, sofern die Geschäftsleitung der Art of Fire GmbH dem Käufer/in nicht binnen 5 Tagen nach Vertragsunterzeichnung durch die Parteien schriftlich erklärt, den Vertrag nicht eingehen zu wollen.

10.2. Nachträgliche Vertragsänderungen und –Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Art of Fire GmbH

11. Salvatorische Klausel

11.1. Sollte eine Bestimmung dieser AVB nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird der übrige Teil dieser AVB davon nicht berührt. Im Falle der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Bestimmung ist diese durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn sich eine Lücke offenbart.

12. Anwendbares Recht

12.1. Sämtliche aus diesem Vertragsverhältnis resultierende Rechte und Pflichten unterstehen dem Schweizer Recht, unter Ausschluss des schweizerischen Kollisionsrechts.

13. Gerichtsstand ist Romanshorn

13.1. Der Gerichtsstand richtet sich nach Art. 31 bzw. Art. 32 ZPO.

Mit Kauf erklärt der Käufer die allgemeinen Vertragsbestimmungen verstanden, ausgehändigt bekommen und mit ihnen einverstanden zu sein.

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